Wohngebäudeversicherung: unverzichtbarer Schutz für Ihr Zuhause

Durch einen Sturm fällt ein Baum auf Ihr Haus und beschädigt es erheblich. Doch auch Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser können große Schäden an Ihrem Haus verursachen. Für Haus­eigen­tümer*innen ist eine Wohngebäudeversicherung daher sinnvoll. 

Mit ihr kann eine Zerstörung oder Beschädigung Ihres Wohngebäudes durch die folgenden Ereignisse versichert werden: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Leitungswasser oder die Naturgefahren Sturm und Hagel.

Sie ist eine gleitende Neuwertversicherung: Die Reparatur oder der Neubau sind zum Neuwert versichert. Im schlimmsten Fall ersetzt unsere Wohngebäudeversicherung Ihr komplettes Haus vom Keller bis zum Dach und alles, was drinnen und draußen fest angebracht ist. Sie ist eine der wichtigsten privaten Versicherungsverträge für alle Immobilieneigentümer*innen – insbesondere wenn es sich um darlehensfinanzierte Objekte handelt.

Zusätzliche Absicherungen

Um sich gegen erweiterte Naturgefahren abzusichern, kann zusätzlich eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Sie kann nur in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Hauseigentümer*innen sind gut beraten, eine solche Versicherung abzuschließen: Beispielsweise kann Starkregen dazu führen, dass sich Oberflächenwasser auf Ihrem Grund und Boden sammelt und in Ihr Gebäude eindringt. Starkregen kann jederzeit und überall auftreten und solche Naturereignisse werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Auch die Gefahren Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Vulkanausbruch sind über die Elementarschadenversicherung abgesichert.

Über den Zusatzbaustein Plus können Sie eine höhere Leistung bei bestimmten Rohrbrüchen auf dem Grundstück vereinbaren. Falls Sie zudem eine Glasbruchversicherung wünschen, kann auch diese optional in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.

Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem   Infoblatt Wohngebäudeversicherung.

Mehr zu unseren Mitgliederverträgen

Beitragsrechner Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude Wert 1914 (in Mark)

Postleitzahl

Selbstbeteiligung

Holzhaus, holz- bzw. schieferverschaltes Haus?

Zusatzbaustein Plus?

Glasbruchversicherung?

Elementarschadenversicherung?

Alter des Gebäudes

Hinweise

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, die mindestens 500 Euro und maximal 1.000 Euro betragen kann.

Über den Zusatzbaustein Plus können Sie eine höhere Leistung bei bestimmten Rohrbrüchen vereinbaren.

Beiträge sind gültig für das Jahr 2024.


Achtung

Versicherte Gefahren und Selbstbeteiligung:

Der Beitragsrechner unterstellt den Versicherungsumfang Feuer (F), Leitungswasser (LW), Sturm und Hagel (ST+H). Die Selbstbeteiligung gilt nur für ST+H. Für F und LW kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden.

Unsere Leistungen

Feuer (soweit versichert)

Feuer-Rohbau-Versicherung – beitragsfrei bei gleichzeitigem Abschluss der Wohngebäudeversicherung
Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
Rauch-, Ruß- und Sengschäden
Sengschäden
Verpuffung, Überschalldruckwellen
Anprall und Absturz unbemannter Flugkörper
Anprall von Fahrzeugen
Einschluss von Nutzwärmeschäden

Leitungswasser (soweit versichert)

Gasleitungen
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks bei Gebäuden mit Baujahr 1960 oder jünger
Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren:
· innerhalb des Versicherungsgrundstücks
· und außerhalb des Versicherungsgrundstücks für Gebäude jünger als 30 Jahre
Schäden an und durch Fußbodenheizungsinstallationen, sofern Kunststoff-Rohre und einzelne Heizkreise pro Zimmer
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuche
Wasseraustritt aus Deko-Elementen
Beseitigung von Rohrverstopfung
Mitversicherung von sonstigen Bruchschäden an Armaturen
Wasserverlust
Der witterungsbedingte! Rückstau gilt als mitversichert, solange und soweit ein funktionsfähiges Rückstauventil vorhanden ist

Sturm (soweit mitversichert)

Aufwendungen für das Entfernen von durch Sturm umgestürzte Bäume

Kosten

Mietausfall auch für gewerbliche Räume in Ein- und Zweifamilienhäusern
Hotelkosten
Rückreisekosten
Gebäudebeschädigung infolge Einbruchdiebstahls
Provisorische Maßnahmen
Aufräumungs-, Abbruch-, Dekontaminations-, Bewegungs- und Schutzkosten
Sachverständigenkosten bei einem Schadensfall mit einer Schadenshöhe von mindestens 50.000 € gelten beitragsfrei mitversichert
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte

Sonstiges

Leistungs-Update-Garantie
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile
Unterversicherungsverzicht
Vorsorgesumme
Klarstellung bei Versichererwechsel
Grobe Fahrlässigkeit
Vandalismus inkl. Graffiti

Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen

Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Wohngebäudeversicherung.

Hier geht´s schnell und unkompliziert. Schaden melden

Basis für den Wiederaufbauwert Ihres Hauses ist der "Versicherunsgwert 1914". Das heißt: Der Wert des Hauses wurde zurückgerechnet auf das Jahr 1914 (das letzte Jahr, in dem die Baupreise stabil waren).

Für das Jahr 2024 gelten folgende Faktoren, mit denen wir rechnen. In den Klammern finden Sie die Werte des Vorjahres 2023:

  • Gleitender Neuwertfaktor: 25,87 (24,06)
  • Baukostenindex: 21,345 (19,614)

Ein Beispiel: Sie haben 2007 ein Haus gebaut. Nach Fertigstellung hat es ohne Grundstück 200.000 Euro gekostet. Um den Wert von 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baukostenindex, der für dieses Baujahr bei 10,69 gelegen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark (!).

Der Grund liegt in den Annahmekriterien des Versicherers, die Ihr Gebäude nicht erfüllt.

Wenn das Baujahr vor 1980 liegt, ist eine vollständige Sanierung bestimmter Gewerke notwendig, um in den Mitgliedervertrag aufgenommen zu werden.

Die Feuer-Rohbauversicherung, die den Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion versichert, können Sie beitragsfrei vereinbaren. Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch „vorgeschaltet“ und gilt für längstens 24 Monate. Ab dem Termin des Hausbezugs gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der beitragspflichtigen Wohngebäudeversicherung. Melden Sie daher unbedingt den Bezugstermin, wenn er absehbar ist.

Photovoltaik- und Solaranlagen sind mitversichert und müssen wertmäßig in der Versicherungssumme enthalten sein, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Tipp: Um umfangreichen Versicherungsschutz zu erhalten, empfehlen wir Ihnen den separaten Mitgliedervertrag für Photovoltaikanlagen.

Grundstücksbestandteile können mitversichert werden, sie müssen dazu nur auf der Anmeldung aufgeführt werden und in der Summe enthalten sein.

BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

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