Als BdV-Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere exklusiven Mitgliederverträge versichern. Hierfür kooperieren wir mit zwei Versicherern und haben Verträge in den folgenden Sparten.

Sie haben einen Mitgliedervertrag und wollen einen Schaden melden?

Hier geht´s schnell und unkompliziert.

Schaden melden

Der Vorteil unserer Mitgliederverträge?

Unsere Mitgliederverträge sind besonders verbraucherfreundlich und werden immer besser. Mithilfe unserer Gruppenstärke arbeiten wir kontinuierlich an Verbesserungen der Leistungen, und zwar für alle. Ihre Verträge bieten also immer den besten und aktuellsten Versicherungsschutz – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen! Gleichzeitig sind Beitragserhöhungen bei den Mitgliederverträgen die absolute Ausnahme.

Sie wollen wissen, wie die Mitgliederverträge funktionieren?

So funktioniert‘s: Unsere Mitgliederverträge sind sogenannte Gruppenversicherungen. In ihnen wird eine Personengruppe jeweils in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag gegen ein bestimmtes Risiko versichert. Die Mitglieder der Gruppe sind hierbei versicherte Personen und nicht Versicherungsnehmer*innen.

In unserem Fall bedeutet das konkret: Versicherte Personen sind die Mitglieder des BdV, die sich zum jeweiligen Mitgliedervertrag anmelden. Versicherungsnehmerin ist die BdV Mitgliederservice GmbH als Tochtergesellschaft des BdV. Versicherer sind unsere Kooperationspartner.

Optimaler Versicherungsschutz:


Automatische Verbesserungen:


Niedrige Versicherungsbeiträge:


Eigene Schlichtungsstelle:

Häufig gestellte Fragen

Wir bieten unseren Mitgliedern verbraucherfreundliche und günstige Versicherungsverträge, mit denen Sie wichtige existenzielle Risiken absichern können. Die Beiträge sind günstig, weil sich die Risiken aufgrund der Gruppenstärke besser kalkulieren lassen. Zudem fallen im Vergleich zur Einzelversicherung niedrigere Verwaltungskosten an.

Wir sind eine 100%ige Tochtergesellschaft des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Unsere Aufgabe ist die Verwaltung der verbraucherfreundlichen BdV-Mitgliederverträge. Die BdV Mitgliederservice GmbH ist als Versicherungsvermittlerin gemäß § 34d Abs. 1 GewO eingetragen. Wir erhalten keinerlei Provisionen, sondern finanzieren uns ausschließlich aus dem ausgewiesenen Verwaltungsentgelt. Dieses Verwaltungsentgelt zahlen die Gruppenversicherten zusätzlich zum Versicherungsbeitrag.

Wir sind dem Verbraucherschutz genauso verpflichtet, wie der BdV selbst. Das Interesse der Versicherten steht bei allem, was wir tun, an erster Stelle.

Zu § 34d Abs. 1 GewO

Nein, diese besonders verbraucherfreundlichen Tarife werden exklusiv für BdV-Mitglieder angeboten.

Mitglied werden

Nein, die Gruppenversicherungen können nur von Privatpersonen genutzt werden.

Wir kooperieren mit der MVK Versicherung VVaG (MVK) und der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG (HUK-COBURG).

Bei der MVK bestehen die Gruppenversicherungen zu folgenden Sparten: Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Wohngebäude-, Photovoltaikanlagen-, Elementarschaden- und Rechtsschutzversicherung.

Zur MVK

Bei der HUK-COBURG besteht die Gruppenrahmenversicherung zur Risikolebensversicherung.

Zur HUK-COBURG

Nein, sie finanziert sich ausschließlich über ein Verwaltungsentgelt, das von den Gruppenversicherten entrichtet wird.

Die Versicherungsbeiträge werden halbjährlich zum 01.01. und 01.07. von Ihrem Konto abgebucht.

Die Versicherungsbeiträge zur Risikolebensversicherung zahlen Sie direkt an die HUK-COBURG.

Mitgliederverträge bei der MVK Versicherung:

Mit Kündigung der BdV-Mitgliedschaft enden auch die Mitgliederverträge. Die Kündigungsfrist für Anmeldungen zu den Gruppenversicherungen beträgt 14 Tage zum 01.07. und 01.01. jeweils 0:00 Uhr eines Jahres. Eine Kündigung der BdV-Mitgliedschaft ist mit einer Frist von sechs Wochen zum 30.06. und 31.12. möglich.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

Risikolebensversicherung über Gruppenrahmenversicherung bei HUK-COBURG:

Die Kündigung der Risikolebensversicherung durch Sie ist jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode möglich. Sie können die Versicherung direkt bei der HUK-COBURG kündigen.

Beachten Sie bitte, dass ein Versicherungsvertrag zur Risikolebensversicherung nach Kündigung der BdV-Mitgliedschaft ins Direktgeschäft des Versicherungspartners übergeht. Die Sonderkonditionen für Mitglieder entfallen dann. Das ist auch der Fall, wenn die Kooperation zwischen der HUK-COBURG und dem BdV beendet wird.

BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

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