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Wir setzen uns für die Rechte der Versicherten ein - nur finanziert durch die Beiträge unserer rund 45.000 Mitglieder. Helfen auch Sie mit und machen Sie sich stark für die Rechte der Versicherten!

Mit Ihrer finanziellen Unterstützung tragen Sie dazu bei, dass wir unser umfangreiches Engagement finanzieren können:

  • Wir führen Musterprozesse, um die Rechte von Versicherten durchzusetzen.

  • Wir machen intensive Lobbyarbeit - auf nationaler und europäischer Ebene.

  • Wir schaffen mit unseren Mitgliederverträgen faire Alternativen zum Angebot der Versicherer.

  • Wir helfen Versicherten mit unserer Beratung, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn es um Versicherungen und Altersvorsorge geht.

  • Wir stellen allen Versicherten ein großes Informationsangebot zur Verfügung.

Wenn Sie kein BdV-Mitglied sind, haben Sie zwei Möglichkeiten, uns zu unterstützen: als Fördermitglied oder mit einer Spende.

Werden Sie Fördermitglied!

Sie sind kein BdV-Mitglied, möchten aber die Ziele unseres Vereins nachhaltig unterstützen? Dann ist die Fördermitgliedschaft die optimale Lösung! Für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag können Sie ausgewählte Leistungen des BdV nutzen, beispielsweise erhalten Sie kostenfreien Zugang zu den Informationsangeboten des Vereins.

Juristische Personen können sich nach außen als Fördermitglieder darstellen und sich über den Verein für gemeinsame politisch-gesellschaftliche Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit vernetzen. Sie können an den verbraucherpolitischen und rechts- oder finanzwissenschaftlichen Workshops des BdV teilnehmen und erhalten ermäßigten Eintritt zur jährlichen Wissenschaftstagung.

Die Mitgliedsbeiträge sowie alle weiteren Informationen zur Fördermitgliedschaft finden Sie in diesem Flyer, die rechtlichen Regelungen in unserer Satzung in § 3 b.

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Ob Sie einmalig oder regelmäßig spenden, entscheiden Sie selbst. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, können Sie Ihre Zuwendungen sogar in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Übrigens: Spenden unter 300 Euro können Sie auch ohne Spendenbescheinigung absetzen, indem Sie einen Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung einreichen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.

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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein reines Spendenkonto handelt, auf dem nur Spenden verbucht werden können.

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