Haus- und Grund­­besitzer­­haftpflicht – wichtiger Ver­sicherungs­schutz für Vermie­ter*innen

Wer anderen einen Schaden verursacht, haftet dafür – im schlimmsten Fall sogar mit dem gesamten Vermögen. Auch von einem vermieteten Haus oder einem unbebauten Grundstück können Gefahren für Dritte ausgehen. Beispielsweise wenn Sie im Winter Ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind, und jemand auf dem vereisten Weg zu Ihrem Haus ausrutscht und sich verletzt.

Meist sind unbebaute Grundstücke und vermietete Gebäude, die man nicht selbst bewohnt, nicht im Versicherungsumfang einer Privathaftpflicht enthalten. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet in solchen Fällen den richtigen Versicherungsschutz für Eigentümer*innen.

Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem Infoblatt Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Mehr zu unseren Mitgliederverträgen

Beitragsrechner Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Hier wird in Kürze der Beitragsrechner zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ergänzt.

Wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam oder besuchen Sie das Mitgliederportal.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Hier geht´s schnell und unkompliziert. Schaden melden

Auch Eigentümer*innen von unbebauten Grundstücken benötigen diese Versicherung. Die Anmeldung wird zum Mindestbeitrag erfolgen. Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung im Mitgliederportal, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt.

Sofern Sie einen Mitgliedervertrag für die Privathaftpflicht haben, sind bis zu drei unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgröße von bis zu 2.000 qm beitragsfrei mitversichert. In diesem Falle müssen Sie uns die Gesamtgröße sowie die komplette Anschrift bekannt geben. Sollten mehr als drei Grundstücke oder Grundstücke von mehr als 2.000 qm vorhanden sein, ist für alle Grundstücke eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig.

Normalerweise wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über die Hausverwaltung für das gesamte Objekt abgeschlossen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist auch die Versicherung einer einzelnen Eigentumswohnung über die Mitgliederverträge möglich.

Haben Sie keine Mieteinnahmen, gilt der ortsübliche Quadratmeterpreis als Maßstab. Den nennt Ihnen die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Den Quadratmetermietpreis multiplizieren Sie mit der Gesamtwohnfläche des Hauses. Das Ergebnis daraus ist die Netto-Kaltmiete. Nun müssen Sie die Betriebskosten (Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.) hinzurechnen. Die Summe multiplizieren Sie mit 12, so ergibt sich die Brutto-Jahresmiete.

BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

Mehr zur BdV-Mitgliedschaft