Ele­men­tar­scha­den­ver­sich­er­ung

Die Ele­men­tar­scha­den­ver­sich­er­ung kann zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie sichert dann den Hausrat oder das Wohngebäude gegen Elementarschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck ab und muss gesondert eingeschlossen werden.

Allerdings steckt auch bei der Elementarschadenversicherung der Teufel im Detail: Denn nicht jede Überschwemmung ist eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen. Und Wasser ist auch nicht gleich Waser – warum, lesen Sie hier. Und erfahren Sie, ob bei Schäden durch Starkregen Verlass auf die Versicherung ist.

Hier finden Sie Informationen zum politischen Standpunkt des BdV zur Ele­men­tar­scha­den­ver­sich­er­ungs­pflicht.

Artikel zum Thema

Wir helfen gerne!

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre persönliche Frage finden, wenden Sie sich an unser Beratungsteam.

Einfach gut beraten