9.9.2022

Gebäudeschäden durch Starkregen – ist Verlass auf die Versicherung?

Sintflutartige Regenfälle, die Häuser unter Wasser setzen, Keller fluten oder ganze Straßen in Flüsse verwandeln, nehmen auch in Deutschland zu. Schuld ist die globale Erwärmung. Erwischt es das eigene Haus, sind Immobilieneigentümer*innen gut beraten, wenn sie zusätzlich zu ihrer Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.

Ganz unabhängig davon, wo in Deutschland ihr Gebäude steht. Denn Starkregen ist ein Wetterphänomen, das in sämtlichen Regionen Deutschlands auftreten kann. So war nach Recherchen von ARD alpha zwischen 2001 und 2019 fast jeder Ort Deutschlands von einem Starkregenereignis betroffen.

Das Fatale: Selbst, wenn Immobilieneigentümer*innen eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, können sie sich nicht in Sicherheit wiegen. Der Grund dafür ist eine undurchsichtige Definition: So wird Starkregen als solcher von der Elementarschadenversicherung nicht als versicherte Gefahr gewertet, eine Überschwemmung hingegen schon. Und eine Überschwemmung kann wiederum gegeben sein, wenn Starkregen zu der Überschwemmung geführt hat.

  • Wie man das eigene Hab und Gut bei Unwetterereignissen schützen kann und was im Schadenfall zu tun ist, erfahren Sie hier im Video.

Genau dieses Zusammenspiel ist insbesondere für die Schadenmeldung und die eventuell nötige Beweisführung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wichtig. Normalerweise würden wahrscheinlich alle Versicherten den eingetretenen Schaden dokumentieren, indem sie beispielsweise Fotos vom Schaden machen. Auch der Beweis, dass ein Starkregen auch wirklich in der Region stattgefunden hat, in der das eigene Gebäude steht, ist vergleichsweise einfach. Denn über die Wetterämter erhält man auch zu sehr lokalen Ereignissen rückblickend Auskunft.

Doch das allein reicht den Versicherungen als Beweis für eine durch Starkregen verursachte Überschwemmung nicht aus. Betroffene müssen auch die Überschwemmung - also die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks – und die Ursache dafür nachweisen. Das ist ganz schön schwierig, schließlich ist eine Überschwemmung eine vorübergehende Sache, die nach einer gewissen Zeit vergeht. Auch mit gutachterlicher Hilfe lässt sich allein durch das Schadenbild sowie dem Beleg, dass es einen Starkregen gegeben hat, nur äußerst mühsam eine Überschwemmung nachweisen.

Daher unser BdV-Tipp: Wenn Sie ein Gebäude besitzen und vor Ort sind, wenn ein Starkregen eine Überschwemmung verursacht, zücken Sie umgehend ihr Smartphone! Fotografieren oder, noch besser, filmen Sie die Überflutung. Eine solche Dokumentation der Schadenentstehung ist Gold wert, wenn es um den Anspruch auf die Versicherungsleistung geht. Ist man bei der Schadenentstehung nicht vor Ort, wird die geschilderte Beweisführung zu einer Herausforderung. Hier sollte man Zeug*innen wie Nachbar*innen bitten, Angaben zum Starkregen und der folgenden Überschwemmung zu machen.

Viele spannende und hilfreiche Informationen rund um die Elementarschadenversicherung sowie den politischen Standpunkt des BdV finden Sie hier.

Sarah Sperling | © Achenbach 2021

Über mich

Ich bin Sarah und verstärke das Presseteam des BdV als Redakteurin. Wenn ich mich nicht gerade einem Blogbeitrag widme, verfasse ich Pressemitteilungen und bin in der Social-Media-Welt unterwegs. Zuvor war ich knapp acht Jahre lang als Journalistin für verschiedene Fachmedien, insbesondere aus dem Marketing-und Wirtschaftsbereich, tätig. Privat begeistere ich mich für Verbraucherschutzthemen und habe mich in meinem politikwissenschaftlichen Studium liebend gerne mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen auseinandergesetzt. Im BdV möchte ich mich gemeinsam mit dem tollen Team für die Rechte der Versicherten einsetzen, ihnen zu sinnvollen Entscheidungen verhelfen und dank der Arbeit unserer hausinternen Strategen fiese Klauseln öffentlich machen.