Hausratversicherung: Ihr Schutz für Hab und Gut!

Ein Rohr bricht und auslaufendes Leitungswasser zerstört Möbel, Kleidungsstücke, Spielzeuge und vieles, das Ihnen lieb geworden ist. Eine Hausratversicherung kann Ihnen leider nicht persönliche Schätze ersetzen, aber immerhin die Ausgaben für den Ersatz des beschädigten Hausrats.

Die Hausratversicherung greift, wenn Ihr Hausrat durch die folgenden Ereignisse beschädigt, zerstört oder entwendet wurde: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Die Hausratversicherung übernimmt in erster Linie die Wiederbeschaffungskosten (Neuwert) der versicherten Sachen. Die Versicherungssumme sollte daher dem Wiederbeschaffungswert gleichartiger neuer Sachen entsprechen. Außerdem übernimmt sie unter anderem auch Aufräumkosten, Hotelkosten sowie Transport- und Lagerungskosten.

Zusätzliche Absicherungen

Um Ihren Hausrat auch gegen erweiterte Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck abzusichern, können Sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. Sie kann nur in Kombination mit der Hausratversicherung vereinbart werden.

Falls Sie eine Glasbruchversicherung wünschen, kann auch diese optional in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Wenn Sie die Versicherungssumme für mitversicherte Fahrräder erhöhen wollen (auf bis zu 20.000 Euro) ist dies durch die optionale Fahrradversicherung möglich. Wenn Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, ist der Fahrraddiebstahl bis 10.000 € kostenfrei mitversichert.

Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem  Infoblatt Hausratversicherung.

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Fahrradversicherung?

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Glasbruchversicherung?

Für:

Elementarschadenversicherung?

Hinweise

Zusatzbaustein Fahrradversicherung:
Eine Entschädigung von 10.000 Euro ist bereits beitragsfrei in der Hausratversicherung mitversichert.

Zusatzbaustein Elementarversicherung:
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, die mindestens 500 Euro und maximal 1.000 Euro betragen kann.

Unsere Leistungen

Feuer, Explosion, Blitz, Überspannung etc.

Rauch, Verrußung, Verpuffung
Überspannungsschäden durch Blitz
Schäden durch Stromausfall (Netzausfall / Blitz) an Tiefkühl- / Gefriergut
Sengschäden
Nutzwärmeschäden
Blindgängerschäden
Schäden durch Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall eines Schienen-, Wasser-oder Straßenfahrzeuges

Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl

Diebstahl aus verschlossenem Kfz / Wassersportfahrzeug, Wertsachen bis max. 300 €
Kfz-Zubehör
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
Unberechtigter Gebrauch von Kredit-, Scheck- und Kundenkarten nach Versicherungsfall
Telefon- / Strommissbrauch nach Einbruch durch unbekannte Täter
Einbruchdiebstahl und Raub durch Hausangestellte
Trickdiebstahl
Diebstahl am Arbeitsplatz
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern (ohne Nachtzeitausschluss)
Einfacher Diebstahl im Krankenhauszimmer sowie bei Kuraufenthalt
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Rollstühlen, Rollatoren und Gehhilfen
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Garteninventar, Gartengrills, Wäsche auf der Leine
Einfacher Diebstahl von Trampolins und Spielgerüsten
Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte auf dem Versicherungsgrundstück
Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt (SB 100 €)
Schäden durch Phishing beim Online-Banking

Leitungswasser

Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen, Wassersäule
Schäden durch innenliegende Regenfallrohre
Wasser- und Gasverlust infolge eines versicherten Rohrbruchs
Schäden durch Wasseraustritt aus Mischsystemen
Regen- und Schmelzwasser

Versicherte Kosten

Aufräumkosten
Umzugskosten infolge eines versicherten Schadens bei dauernder Unbewohnbarkeit pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr
Frist für Transport- und Lagerkosten
Hotelkosten
Haustierunterbringungskosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung
Bewachungskosten für max. 10 Tage
Sachverständigenkosten ab einer Schadenhöhe von 25.000 €
Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen) nach einem Einbruchdiebstahl
Fehlalarm durch Rauchmelder
Miet-/Ersatzgeräte
Rückreisekosten aus dem privaten Urlaub ab einer Schadenhöhe von 5.000 €
Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand
Datenrettungskosten

Sonstiges

Anlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrats dienen
Entschädigungsgrenze für Wertsachen außerhalb geeigneter Verwahrung: 
· für Bargeld / Geldkarten
· für Urkunden, einschl. Sparbücher und Wertpapiere
· für Schmuck, Edelsteine, Münzen, Gold, Platin
Außenversicherung
Versicherungsschutz an beiden Versicherungsorten bei Umzug
Geltungszeitraum für die Außenversicherung
Mitversicherung von Sportausrüstungen, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden
Auswärtige Unterbringung von Kindern aufgrund Ausbildung
Sachen in gewerblich genutzten Räumen (Arbeitszimmer)
Gewerbliche Musterkollektionen
Hausrat einer Pflegekraft
Bankschließfach
Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstückes bis 3 km Luftlinie
Kinderbetreuung im Notfall
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere

Feuer, Sturm und Hagel, Diebstahl

Vorsorge
Grobe Fahrlässigkeit
Unterversicherungsverzicht ab einer VS v. 650 € je qm Wohnfläche
Keine Gefahrerhöhung bei Abwesenheit
Keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüstes
Leistungs-Update-Garantie
Exzedenten-Deckung
Garantie GDV-Musterbedingungen (VHB 2008)
Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“
Zuständigkeit bei Versicherungswechsel

Zusatzoptionen gegen Mehrbeitrag wählbar

Diese Zusatzoptionen kann gegen Mehrbeitrag versichert werden.

Diese Zusatzoptionen kann gegen Mehrbeitrag versichert werden.

Diese Zusatzoptionen kann gegen Mehrbeitrag versichert werden.

Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen

Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Hausratversicherung.

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Für den Schadenfall empfehlen wir zur Beweissicherung Belege, Rechnungen, Quittungen – insbesondere über wertvolle Gegenstände – getrennt vom Hausrat aufzubewahren. Außerdem sehr nützlich: ein Videofilm oder viele Fotos der Wohnung mit Nahaufnahmen aller Wertgegenstände. Der Einbruchdiebstahl und auch der einfache Diebstahl von Fahrrädern müssen zusätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stehen grundsätzlich als Geschädigter in der Beweispflicht. Sie sollten daher auf jeden Fall über entsprechende Anschaffungsbelege/Nachweise Ihrer Fahrräder verfügen. Auch ein Foto und/oder Fahrradpass wären sehr hilfreich.

Wird das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl aus einem allein genutzten verschlossenen Raum entwendet, ist es bis zur vereinbarten Versicherungssumme in der Hausratversicherung abgesichert. Es wird zum Neuwert ersetzt. Wird das Fahrrad zum Beispiel beim Einkauf, vor dem Schwimmbad oder der Schule gestohlen, besteht Versicherungsschutz bis 10.000 Euro beitragsfrei. Voraussetzung: Das Fahrrad war zur Zeit des Diebstahls nachweislich durch ein Schloss gesichert bzw. es befand sich zur Zeit des Diebstahls in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum.

Wünschen Sie eine höhere Leistung, können Sie die Fahrraddiebstahlversicherung gegen einen zusätzlichen Beitrag vereinbaren. Auch E-Bikes, Pedelecs, und E-Scooter können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.

Leider nein, in beiden Fällen.

Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen, Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit nicht schließen oder Spülmaschinen beim Verlassen des Hauses nicht abschalten - ein Schaden ist schnell passiert. Der Versicherungspartner verzichtet in diesem Fall auf eine Leistungskürzung.

Die Außenversicherung kommt für Schäden auf, die außerhalb Ihrer Wohnung auftreten. Z. B., wenn Ihre Sachen aus dem Spind im Sportverein gestohlen werden. Die Außenversicherung gilt für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Die Entschädigung ist auf 40 % der Versicherungssumme, maximal 30.000 Euro begrenzt.

BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

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