Tier­hal­ter­haft­pflicht

Warum die Tier­hal­ter­haft­pflicht so wichtig ist!

Von treuen Fellnasen über süße Nager bis zum Pferd – auch unsere tierischen Begleiter können Schäden verursachen. Exakt eine Versicherung ist zumindest für Hundehalter*innen unumgänglich: die Tier­hal­ter­haft­pflicht.

Denn während Katzen und zahme Kleintiere wie Mäuse, Hamster oder Kaninchen in der Pri­­vat­­haft­­pflicht­­ver­­sich­­er­­ung eingeschlossen sind, wird das Hundehalterrisiko vom Versicherungsschutz der Pri­­vat­­haft­­pflicht­­ver­­sich­­er­­ung (PHV) ausgenommen – egal, ob es sich um einen Doodle oder einen Schäferhund handelt.

Hundehalter tragen ein besonderes Risiko

Das Hundehalterrisiko ist unter anderem aufgrund der verschuldensunabhängigen Haftung sowie aufgrund des kaum steuer- und berechenbaren tierischen Verhaltens aus der PHV ausgenommen. Man spricht hier von Tiergefahr.

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Pferdehalter müssen Ge­fähr­dungs­haf­tung beachten

Auch für Pferdehalter*innen ist eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­sich­er­ung speziell für Pferde sehr zu empfehlen. Denn auch private Pferdehalter*innen unterliegen der sogenannten Gefährdungshaftung. Damit haften sie verschuldensunabhängig mit ihrem gesamten Vermögen für jegliche Schäden, die ihr Pferd verursacht. Entscheiden sich Pferdehalter*innen für eine Reitbeteiligung, teilen sich also ihr Pferd mit einer weiteren Person, birgt das Risiken – zumindest, sofern sich beide Parteien nicht entsprechend absichern.

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Sieben Kriterien für Ihre Tierhalterhaftpflicht

Bei der Auswahl einer Tierhalterhaftpflicht sollten Sie auf diese sieben Kriterien achten.

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