Photovoltaikversicherung: Sonnenenergie sicher nutzen

Sie speisen über Ihre Photovoltaikanlage Elektrizität ins öffentliche oder eigene Netz ein und haben dadurch einen Schaden verursacht? Ihre Photovoltaikanlage wurde durch Hagel oder Blitzschlag beschädigt? In diesen Fällen hilft unsere Photovoltaikversicherung. In ihr sind unter anderem eine Elektronikversicherung (einschließlich Ertragsausfallversicherung) und optional eine Betreiber-Haftpflichtversicherung enthalten.
Unsere Photovoltaikversicherung leistet bei unvorhergesehenen Schäden an der Anlage und bei deren Abhandenkommen sowie bei Schäden durch die Einspeisung in das Stromnetz. Zu den versicherten Ereignissen zählen unter anderem: Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Wasser, Überschwemmung, Sturm, Frost und Hagel.
Zusatzbaustein Betreiberhaftpflicht
Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage, haften Sie für Schäden bei Dritten – das kann teuer werden. Mit der optionalen Betreiberhaftpflicht innerhalb unserer Photovoltaikversicherung sind Sie gegen diese Schäden abgesichert.
Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unseremInfoblatt Photovoltaikversicherung.
Beiträge zur
Photovoltaikversicherung
Für die Ermittlung Ihres Beitrages benötigen Sie keinen Rechner, denn der Beitrag hängt von der Versicherungssumme ab. Hier finden Sie Beitragsbeispiele:
Versicherungs-summe |
Jahresbeitrag(Elektronikversicherung) |
Jahresbeitrag(inkl. Betreiberhaftpflicht) |
10.000 € | 65,12 € | 118,68 € |
25.000 € | 68,70 € | 122,24 € |
40.000 € | 103,20 € | 156,76 € |
In diesen Beiträgen sind die gesetzliche Versicherungsteuer sowie die Servicepauschale bereits enthalten.
Diese Beiträge sind gültig ab dem 01.03.2025.
Unsere Leistungen
Versicherungssummen
Selbstbeteiligung
Versicherungsleistungen
Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherte Sachen und Kosten
2,50 € je kWp
1,75 € je kWp
Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Photovoltaikversicherung.
Hier geht´s schnell und unkompliziert.
Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.
Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Es könnte z. B. eine Überspannung entstehen, die Stromausfälle verursacht und für die Sie haften müssten.
Informationen zum Download
Hier können Sie wichtige Informationen zu unserer Photovoltaikversicherung herunterladen:
BdV hilft!
Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.