Musterprozesse

Wir erstreiten verbraucherfreundliche Urteile

Wir führen Musterprozesse gegen Versicherer – wenn nötig bis vors Bundes­verfassungsgericht. Durch verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits wir viele Verbesserungen für Versicherte erwirken. Kein Wunder, dass uns die Versicherungs­lobby mehr als Feind statt Freund begreift – aber das ist ein gutes Zeichen. Denn wir verleihen den Interessen der Versicherten ein so starkes Gewicht, dass sie sich nicht ignorieren lassen.

Gut zu wissen

Laut dem Bundesamt für Justiz sind wir eine qualifizierte Einrichtung, die gegen intransparente Vertragsbedingungen und wettbewerbswidriges Verhalten von Versicherern vorgehen darf.

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Unsere Erfolge

Diese verbraucherfreundlichen Urteile und Gesetzesänderungen haben wir unter anderem erstritten:


Laut dem OLG Köln ist bei Lebensversicherungen die doppelte Berechnung von Abschlusskosten unzulässig.


Geringverdienende, Kinderreiche und Ältere werden an den Kostenüberschüssen von Riester-Rentenversicherungen beteiligt. Klingt selbstverständlich? War es vorher nicht.


Zwischen Mitte 1994 und 2007 waren über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen bei Vertragsabschluss nach dem Policenmodell falsch. Ihre auch? Dann können Sie auch heute noch dagegen Widerspruch einlegen.


Es sind erstmalig auch Produktinformationsblätter – z. B. von Riester-Rentenversicherungsverträgen – mit der Verbandsklage angreifbar und gerichtlich überprüfbar.


In vielen Fällen konnten wir die Feststellung der Unzulässigkeit von diversen Kostenklauseln in Riester-Rentenversicherungsverträgen erreichen.

Ein besonderer Sieg ...

... ist schließlich die Tatsache, dass wir seit 1983 sagen dürfen:
Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind legaler Betrug!

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