Risikolebens­versicherung – die richtige Absicherung für Hinterbliebene

Mit der Risikolebensversicherung können Sie Ihre Angehörigen oder andere nahestehende Personen absichern, die wirtschaftlich von Ihnen abhängen.

Sie zahlt eine vertraglich vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. So schließt sie die finanzielle Lücke, die durch Ihren Tod entsteht.

Auch zur Absicherung eines Immobiliendarlehens ist die Risikolebensversicherung geeignet. Sie verhindert, dass dieses im Todesfall eines der Kreditnehmer zur finanziellen Überlastung führt.

Unser Gruppenrahmenvertrag zur Risikolebensversicherung ist leistungsstark und erfüllt in jedem Tarif die BdV-K.-o.-Kriterien. Diese Kriterien und allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem Infoblatt Risikolebensversicherung.

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Beitragsrechner zur Risikolebensversicherung

Sie interessieren sich für eine Beitragsberechnung? Über unser Mitgliederportal gelangen Sie zu einem Rechner speziell für BdV-Mitglieder. Dort können Sie Ihren Beitrag berechnen und den Vertrag auch online abschließen.

Bitte beachten Sie, dass es ein reiner Online-Abschluss ist und wir keine Unterlagen verschicken können.

Haben Sie Fragen zur benötigten Versicherungssumme oder zu den Tarifen?

Wir sind gern für Sie da

Leistungen unserer Risikolebensversicherungs-Tarife im Vergleich

Der Classic Schutz bietet Ihnen eine ausreichende Absicherung zu einem niedrigen Beitrag. Der Premium Schutz beinhaltet noch umfassendere Leistungen. Über den Premium Plus Schutz erhalten Sie einen Rundumschutz.

Premium Plus

Premium

Classic

Weltweiter Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod
Beitragspause oder Beitragsreduzierung
Erhöhungsoption
Erweiterte Erhöhungsoption
Ereignisunabhängige Erhöhungsoption
Vorgezogene Todesfallleistung
Verlängerungsoption
Beitragsstundung
Kinder-Bonus
Bau-Bonus
Einmalleistung bei schweren Krankheiten

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Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen

Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Risikolebensversicherung.

Sie als Mitglied des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sowie nach Maßgabe der BdV-Satzung auch Ihr*e Partner*in und Ihre Kinder können einen Versicherungsvertrag innerhalb des Rahmenvertrags als Versicherungsnehmer*in abschließen.

Bei Abschluss der Risikolebensversicherung müssen Versicherungsnehmer*in und versicherte Person identisch sein. Ein Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft ist nach Vertragsschluss grundsätzlich möglich. Dies kann von Vorteil für Partner*innen sein, die sich gegenseitig absichern möchten. Denn sind Versicherungsnehmer*in und bezugsberechtigte Person gleich, fällt bei Auszahlung der Versicherungsleistung keine Erbschaftsteuer an.

Im Zahlbeitrag werden die Überschüsse durch Sofortverrechnung berücksichtigt, nur diesen Betrag müssen Sie zahlen. Zahlbeiträge können im schlechtesten Fall bis zum Tarifbeitrag ansteigen. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich und geschähe nur, wenn der Versicherer Überschüsse kürzt.

Sie können eine annuitätisch fallende Versicherungssumme – abhängig von Zins- und Tilgungssatz – vereinbaren, wenn Sie ein Darlehen absichern möchten.

Die Erhöhungsoption ist enthalten - in den Tarifen Premium und Premium Plus sogar erweitert. So haben Sie die Möglichkeit, ohne erneute Risikoprüfung die Versicherungsleistung innerhalb von zwölf Monaten zu erhöhen, nachdem bei der versicherten Person bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Bei dem Tarif Classic ist dies etwa bei der Geburt eines Kindes oder der Finanzierung einer Immobilie der Fall; bei den Tarifen Premium und Premium Plus darüber hinaus auch bei Heirat, Einkommenssteigerungen und weiteren Ereignissen. Die Erhöhung innerhalb bestimmter Summengrenzen ist bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres möglich.

Die Tarife Premium und Premium Plus sehen die Erhöhungsoption einmalig sogar unabhängig von einem Ereignis vor, wenn die versicherte Person das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Haben Sie den Premium oder Premium Plus Schutz gewählt, können Sie Ihren Versicherungsschutz einmalig ohne erneute Risikoprüfung verlängern.

Sind Sie schwer erkrankt und haben eine Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten, wird die Versicherungssumme beim Premium und Premium Plus Schutz bereits vor dem Tod ausgezahlt.

Nein, das ist nicht möglich. Unabhängig davon empfehlen wir stets den Abschluss von zwei Einzelverträgen, da sich so jeder individuell absichern kann und zum Beispiel bei Trennung oder Scheidung jede*r seinen eigenen Vertrag behält.

BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

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