Rechtsschutzversicherung: Sicherheit im Streitfall
Wünschen Sie sich bei bestimmten rechtlichen Auseinandersetzungen eine finanzielle Unterstützung? Dann kann eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll sein. Sie trägt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Eine Rechtsschutzversicherung, die alle Lebensbereiche abdeckt, gibt es nicht. Die Versicherung funktioniert nach einem Baukastenprinzip. Sie müssen entscheiden, in welchen Rechtsbereichen Sie sich Versicherungsschutz wünschen.
In unserem Infoblatt finden Sie allgemeine Informationen und Hinweise zur Rechtsschutzversicherung.
Beitragsrechner Rechtsschutzversicherung
Unsere Leistungen
Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen
Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Rechtsschutzversicherung.
Hier geht´s schnell und unkompliziert.
Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.
Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.
Die volljährigen, unverheirateten, nicht berufstätigen Kinder sind über den Privat-/Berufs-Rechtsschutz bis zum 27. Geburtstag mitversichert. Ein separater Verkehrs- oder Fahrer-Rechtsschutz ist max. bis zum 25. Geburtstag über die Mitgliedschaft der Eltern möglich.
In erbrechtlichen Streitigkeiten besteht ein Beratungs-Rechtsschutz bis maximal 250 €. Weitergehende Tätigkeiten Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsanwältin sind nicht mitversichert.
In familienrechtlichen Angelegenheiten besteht ein Beratungs-Rechtsschutz bis maximal 250 €. Alternativ können die Kosten für eine Mediation übernommen werden. Diese Kostenübernahme ist allerdings begrenzt.
Nein, der Berufs-Rechtsschutz greift in Ihrem Fall nicht. Hier wäre ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz notwendig, für den wir jedoch keine Mitgliederverträge anbieten.
Nein, das ist über den Mitgliedervertrag leider nicht möglich.
Eine telefonische Rechtsberatung steht Ihnen unter der Telefonnummer 0721-98198555, von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, zur Verfügung. Diese können Sie bis zu 5x im Jahr nutzen. Die von Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung fällt bei den Telefonaten nicht an. Damit Ihnen die Fachanwält*innen helfen können, legitimieren Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer. Sie erhalten Auskünfte zu allen Themen, die nicht über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Nein, Sie haben freie Anwaltswahl.
Nutzen Sie einen Anwalt aus dem bundesweit über 700 Anwaltskanzleien umfassenden APRAXA-Netzwerk, fällt keine Selbstbeteiligung an.
Informationen zum Download
Hier können Sie wichtige Informationen zu unserer Rechtsschutzversicherung herunterladen:
BdV hilft!
Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.