30.8.2024

Lebensversicherung als Altersvorsorge? Lieber nicht!

Bund der Versicherten e. V. (BdV) unterstützt ratsuchende Verbraucher*innen

Die Finanzaufsicht Bafin hat die deutschen Lebensversicherer unter anderem wegen hoher Kosten bei ihren Produkten ermahnt. Der Verbraucherschutzverein BdV spricht sich schon seit Jahrzehnten gegen Lebensversicherungen als Altersvorsorge aus. „Eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen, ist ein Fehler. Denn davon profitieren letztlich nur der Vertrieb und die Versicherer“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „Versicherte merken meist leider zu spät, dass sie bei diesem Produkt nur draufzahlen.“ Der BdV bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtige Informationen und umfassende Beratung zum Thema.

Am besten wäre es, erst gar keine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen. Drei Punkte machen die Kapitallebensversicherung so unattraktiv: Sie ist intransparent, hat eine schlechte Rendite und in der Ansparphase ist sie unflexibel. Aber auch fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen – die sogenannten Fondspolicen – sind für die Altersvorsorge ungeeignet. Denn die Kostenbelastung bei Fondspolicen mindert die Rendite der Fondsanlage deutlich. Durch mögliche Steuervorteile, die von den Versicherungsunternehmen angepriesen werden, wird eine Fondspolice nicht besser. Denn es ist nicht sichergestellt, dass die Besteuerung von Fondspolicen nach dem Halbeinkünfteverfahren die Nachteile der hohen Kostenbelastungen gegenüber einem Fondssparplan kompensiert. Selbst wenn eine Fondspolice bis zum vorgesehenen Ende durchgehalten wird, ist die Rendite eines Sparplans bei einem üblichen Sparverlauf meist höher. Anleger sollten daher andere Finanzprodukte nutzen, um fürs Alter vorzusorgen. Insbesondere ETF-Sparpläne, die man mit regelmäßigen Raten bespart, sind eine einfache und kostengünstige Alternative.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten sich nicht entmutigen lassen – wir helfen gern“, sagt BdV-Vorständin Boss. Der Verbraucherschutzverein bietet ein umfassendes Unterstützungsangebot: Mithilfe des kostenlosen Entscheidungshilferechners des BdV können Versicherte, die eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, prüfen, ob es sinnvoll ist, diese fortzuführen, zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen. „Doch Vorsicht: Enthält Ihre Lebensversicherung einen wichtigen Risikoschutz, beispielsweise für den Todesfall oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung mit einem Rentenanspruch, sollten Sie zuerst prüfen, ob der Risikoschutz verzichtbar ist oder anderweitig abgesichert werden kann“, rät Boss.

Eine erste Orientierung zur Frage, ob man die bereits abgeschlossene kapitalbildende Lebens-oder Rentenversicherung fortsetzen sollte, bietet auch der Entscheidungsbaum.

Wichtige Tipps und Hinweise finden  Verbraucherinnen und Verbraucher im kostenlosen Infoblatt „Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen“.

BdV-Mitglieder können sich mit Fragen rund um ihre Lebensversicherung an das Beratungsteam des Verbraucherschutzvereins wenden.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.