17.08.2023

Die private Unfallversicherung – kurz zusammengefasst

Nicht alle benötigen eine private Unfallversicherung. Vorrangig ist die Absicherung anderer Risiken, insbesondere der Verlust der Arbeitskraft und Haftungsrisiken. Haben Sie entsprechende Versicherungen abgeschlossen – beispielsweise eine Berufsunfähigkeits- und eine Privathaftpflichtversicherung, können Sie prüfen, ob eine Unfallversicherung für Sie sinnvoll ist.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Vorrangige Absicherungen: Vor einer Unfallversicherung sollten Verlust der Arbeitskraft und Haftungsrisiken (z. B. Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherung) gesichert werden.

  • Zielgruppe: Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll für Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen, sportlich Aktive und Haushaltsarbeiten.

  • Leistungen: Sie bietet finanzielle Unterstützung bei Invalidität durch Unfälle, ersetzt jedoch kein Erwerbseinkommen.

  • Absicherung von Kindern: Kinder benötigen eine Unfallversicherung, während auch Senioren davon profitieren können, wenn sie aktiv sind.


Haben Sie einen körperlich anstrengenden Beruf? Sind sportlich aktiv, reisen viel oder üben viele häusliche und handwerkliche Tätigkeiten aus? Dann kann die private Unfallversicherung einen sinnvollen Versicherungsschutz für Sie bieten. Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit – vor allem im Haushalt, aber auch beim Sport. Die Folgen dieser Unfälle können mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden.

In erster Linie soll diese mit einer einmaligen Kapitalleistung die Mehrkosten decken, die nach einem Unfall entstehen können. Mit dieser Leistung können dann zum Beispiel nötige Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Auto finanziert werden. Die private Unfallversicherung ist auf keinen Fall dafür geeignet, Erwerbseinkommen zu ersetzen, dass durch den Unfall gemindert ist oder ganz entfällt. Um dieses Risiko abzusichern, sollte eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eventuell auch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.

Was leistet die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung zahlt einen Geldbetrag bei Invalidität. Diese liegt vor, wenn Sie durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen oder geistigen Schaden erlitten haben. Der Schaden gilt dann als Invalidität, wenn er nach medizinischem Befund voraussichtlich dauerhaft (für mindestens drei Jahre) bestehen wird und keine Besserung zu erwarten ist. Die Zahlung aus dem Vertrag nennt sich „Invaliditätsleistung“.

Ihre Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der Invaliditätsgrundsumme und – soweit vereinbart – der gewählten Progression. Um im Schadenfall eine angemessene Versicherungsleistung zu erhalten, sollte die Invaliditätsgrundsumme eine ausreichende Höhe aufweisen. Die Todesfallsumme sollte mindestens bei 10.000 Euro liegen. Zudem sollten sie eine Progression im Bereich von 350 Prozent vereinbaren.

Wichtig ist es, dass Sie im Vorfeld Ihren ganz individuellen Kapitalbedarf auf Grundlage Ihrer eigenen Lebenssituation ermitteln. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle: beispielsweise Ihre Wohnverhältnisse, die Leistungen der Sozialversicherungsträger und Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse.


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Brauchen Kinder eine private Unfallversicherung?

Für Kinder ist die richtige Risikoabsicherung genauso wichtig wie ein ausreichender Schutz der Eltern durch Absicherungen gegen Todesfälle und den Verlust der Arbeitskraft. Auch eine Invalidität des Kindes kann dazu führen, dass Eltern ihre Erwerbstätigkeit einschränken müssen und dadurch das Einkommen geringer wird. Reduziert beispielsweise ein Elternteil seine Arbeitszeit oder gibt die Tätigkeit ganz auf, um das Kind betreuen zu können, ist ein längerfristiger (bis dauerhafter) Einkommensverlust zwangsläufig. Noch drastischer sind die Folgen für Alleinerziehende. Das Kind sollte daher dringend abgesichert werden.

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass schwer beeinträchtigte Kinder oft auch im Erwachsenenalter kein eigenes Einkommen erzielen können. Neben dem einmaligen Aufwand für Neuanschaffungen oder Umbaumaßnahmen, der durch die Kapitalleistung der Kinderunfallversicherung gedeckt wird, sollten daher auch eventuelle zukünftige Bedarfe berücksichtigt werden.

Dies kann beispielsweise über die Vereinbarung einer höheren Kapitalleistung geschehen, die dann für die Alterssicherung verwendet werden kann – etwa durch eine Anlage in ETF. Zusätzlich ist die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (die es mittlerweile schon für Kinder ab sechs Jahren gibt) oder eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll. Diese leisten im Versicherungsfall eine Renten- oder Tagegeldzahlung.

Auch für Seniorinnen und Senioren kann es übrigens sinnvoll sein, eine private Unfallversicherung abzuschließen oder die bestehende aufrechtzuerhalten – insbesondere, wenn sie ein aktives Leben führen, Sport treiben oder reisen.

FAQ

Was gilt als Unfall?

Laut den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) liegt dann ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch

  • ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)

  • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ein Unfall liegt demnach auch dann vor, wenn durch

  • erhöhte Kraftanstrengung

  • ein Gelenk an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder gezerrt oder zerrissen werden.

Auch Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe und Unfälle unter Wasser zählen demnach zum Unfallbegriff.

Die Musterbedingungen finden Sie hier. Sie sind unverbindlich und die Versicherer können die Regelungen in ihren eigenen Bedingungswerken noch weitgehender und verbraucherfreundlicher definieren.

Wie setzt sich die Höhe der Versicherungsleistung zusammen?

In privaten Unfallversicherungen ist zunächst eine Grundsumme versichert, an der sich die Entschädigung bei bedingungsgemäßer Invalidität orientiert. Je höher der Grad der Invalidität ausfällt, desto höher ist die Leistung aus der Unfallversicherung.

Die Höhe ist abhängig vom gewählten Tarif, der Gliedertaxe des Versicherers, der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, dem ärztlich attestierten Invaliditätsgrad und gegebenenfalls der vereinbarten Progression.

Was ist eine Gliedertaxe?

Durch die sogenannte Gliedertaxe wird in der privaten Unfallversicherung der Grad der Invalidität bei Verlust und/oder Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile, Organe und Sinnesorgane festgelegt. Die Höhe der Versicherungsleistung ist unter anderem vom Invaliditätsgrad abhängig. Je höher dieser ist, desto höher ist auch die Leistung.

Die Gliedertaxen können von Versicherer zu Versicherer variieren. Sie werden meist als Prozentwert in einer Tabelle ausgewiesen, die alle Körperteile und die ihnen zugeschriebenen Gliedertaxen enthält.

Was ist Progression?

Mit der Schwere der Unfallfolgen steigt auch der finanzielle Absicherungsbedarf. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine sogenannte Progression zu vereinbaren. Durch die Vereinbarung einer sogenannten Progression steigen die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an.

Was ist die Todesfallleistung?

Sie können vereinbaren, dass die Unfallversicherung auch bei Unfalltod zahlt. Sofern Sie eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Falle des Todes benötigen, sollten Sie besser eine Risikolebensversicherung abschließen.

Dennoch ist die Absicherung einer kleinen Summe (10.000 bis 20.000 Euro) für den Fall des Unfalltodes im Rahmen der Unfallversicherung wichtig. Denn die Versicherer leisten im ersten Jahr nach dem Unfall und vor Abschluss der Invaliditätsbemessung eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme.


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Julia Alice Böhne, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Ich bin Julia Alice Böhne und seit Februar 2018 als Pressereferentin beim Bund der Versicherten. Zuvor habe ich mehrere Jahre als Journalistin bei einem Fachmagazin für und über die Finanz- und Versicherungsbranche geschrieben. Der Aspekt des Verbraucherschutzes hat mich dabei besonders interessiert. Denn je mehr ich mich mit Versicherungen beschäftigt habe, desto deutlicher wurde, wie undurchsichtig die Branche und ihre Produkte für die meisten Menschen sind. Gleichzeitig empfinden viele das Thema als langweilig oder gar lästig, obwohl es teilweise um existenziellen Schutz geht. Ich möchte dazu beitragen, diese Intransparenz zu beseitigen und mehr Interesse an Versicherungsthemen zu erzeugen – unter anderem mit Beiträgen im BdV-Ratgeber.