28.10.2022

Wohngebäudeversicherung – So rechnen Sie Ihre Eigenleistung im Schadenfall ab

Nach Schäden an Wohngebäuden übernehmen meist professionelle Handwerksbetriebe die Sanierungsarbeiten. Es ist allerdings auch möglich, die Reparaturen in Eigenleistung zu erledigen – insbesondere bei kleineren Schäden ziehen das viele Versicherte in Erwägung. Hierbei kommt es jedoch häufig zu Konflikten mit der Versicherung darüber, wie Eigenleistungen abzurechnen sind.

Handwerker*innen sind immer schwieriger zu bekommen. Die Pandemie hat den bestehenden Fachkräftemangel noch befeuert. Zwei bis drei Monate Wartezeit sind längst keine Seltenheit mehr. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass viele Verbraucher*innen sich aktuell dazu entscheiden, kleinere Reparaturen selbst auszuführen. Grundsätzlich ist das auch zur Behebung eines Versicherungsschadens in der Wohngebäudeversicherung möglich. Allerdings gilt es hier einiges zu beachten, damit die Abrechnung der Eigenleistung mit dem Versicherer gelingt.

Eigenleistung: Wie hoch ist der Stundensatz?

Wenn Versicherte selbst Reparaturen vornehmen – statt einen Handwerksbetrieb damit zu beauftragen - dürfen sie dafür der Versicherung den eigenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Hierbei kommt es in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen darüber, welcher Stundensatz für die Rechnung angesetzt werden darf. Üblicherweise wird ein Stundensatz von mindestens 10 Euro als angemessen betrachtet. Einige Gerichtsurteile lassen eine Vergütung zwischen 12 und 15 Euro je Stunde als gerechtfertigt erscheinen.

Darüber hinaus dürften höhere Stundenlöhne nur dann gerechtfertigt sein, wenn die selbst ausgeführten Arbeiten sehr hochwertig sind und die Ausführung als fachmännisch angesehen werden kann – etwa, weil die oder der Versicherte einen entsprechenden Beruf ausübt oder erlernt hat.

Dokumentation nicht vergessen

In jedem Fall sollte vorab – also vor Ausführung der Eigenleistung – mit der Versicherung vereinbart werden, wieviel als Stundensatz für die Eigenleistungen gezahlt wird. Diese Absprache sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden, um Konflikte im Nachgang zu vermeiden.

Besonders wichtig ist es auch, die Eigenleistungen vom zeitlichen und inhaltlichen Umfang her genau zu dokumentieren und zu erfassen. So kann der tatsächliche Aufwand der Versicherung gegenüber dargelegt werden. Hierfür sollten sämtliche ausgeführte Arbeiten und die jeweils dafür aufgewendete Zeit notiert werden.

BdV hilft

Sollten Sie trotzdem Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Eigenleistung mit Ihrer Wohngebäudeversicherung bekommen, melden Sie sich bei uns. Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Sie können sich aber auch ohne Mitgliedschaft beraten lassen (dann allerdings zu erhöhten Telefongebühren).

Über mich

Ich bin Julia Alice Böhne und seit Februar 2018 als Pressereferentin beim Bund der Versicherten. Zuvor habe ich mehrere Jahre als Journalistin bei einem Fachmagazin für und über die Finanz- und Versicherungsbranche geschrieben. Der Aspekt des Verbraucherschutzes hat mich dabei besonders interessiert. Denn je mehr ich mich mit Versicherungen beschäftigt habe, desto deutlicher wurde, wie undurchsichtig die Branche und ihre Produkte für die meisten Menschen sind. Gleichzeitig empfinden viele das Thema als langweilig oder gar lästig, obwohl es teilweise um existenziellen Schutz geht. Ich möchte dazu beitragen, diese Intransparenz zu beseitigen und mehr Interesse an Versicherungsthemen zu erzeugen – unter anderem mit Beiträgen im BdV-Ratgeber.