23.04.2025

Heimplatz unbezahlbar? Die Kosten für Pflegeleistungen steigen – Was können Versicherte tun?

Ein Platz im Pflegeheim kostet inzwischen im Schnitt über 3.000 Euro monatlich – trotz Pflegeversicherung. Wer zahlt das, und wie kann man vorsorgen? Lesen Sie hier, was gesetzlich Versicherten zusteht, welche Kosten selbst zu tragen sind und für wen sich eine private Pflegezusatzversicherung lohnen kann.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Hohe Heimplatz-Kosten: Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich rund 2.950 Euro monatlich selbst – trotz gesetzlicher Pflegeversicherung.

  • Pflegeversicherung deckt nur einen Teil: Die Pflegeversicherung übernimmt anteilig Pflege- und Betreuungskosten, nicht aber Unterkunft, Verpflegung, Investitions- und Ausbildungskosten.

  • Eigenanteil variabel und komplex: Der Eigenanteil fürs Pflegeheim variiert stark nach Bundesland und Einrichtung – wie sich dieser zusammensetzt, ist für viele unübersichtlich.

  • Angehörige können finanziell herangezogen werden: Ehepartner*innen und – bei hohem Einkommen – auch Kinder müssen sich unter Umständen beteiligen.

  • Vorsorge durch Pflegezusatzversicherung: Eine private Pflegetagegeldversicherung kann helfen, Versorgungslücken zu schließen und Sozialhilfe zu vermeiden – besonders für Alleinstehende und Familien sinnvoll.



Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich künftig noch stärker an den Kosten für stationäre Pflege beteiligen. So ist nach einer Kostenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen vdek der monatliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz zum 1.1.25 erneut gestiegen und liegt nun bei durchschnittlich 3.284 Euro.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) für gesetzlich Krankenversicherte und der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) für Privatkrankenversicherte decken nur einen begrenzten Teil der im Pflegefall anfallenden Kosten ab. Wir erläutern, welche Leistungen von der Pflegeversicherung bei stationärer Pflege erbracht werden und welchen Eigenanteil man selbst tragen muss.

Heimplatz: Welche Kosten tragen Angehörige?

Was können Versicherte tun, um den Eigenanteil zu tragen? Ist eine private Pflegezusatzversicherung eine Lösung? Für wen bzw. welche Lebenssituation eignet sie sich?

Wie setzen sich die Kosten für das Pflegeheim überhaupt zusammen?

Ein Haus mit einer Person im Rollstuhl, die vor der Eingangstür sitzt. | © Bund der Versicherten e. V.

Die Heimkosten setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für Pflege und Betreuung

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Investitionskosten inklusive Instandhaltung

  • Ausbildungskosten

Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung erbracht?

Pflege und Betreuung

Ein Teil der Kosten für Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim wird von den Pflegekassen übernommen. Die Höhe der Leistungsbeiträge ist abhängig vom Pflegegrad. Seit 1.1. 25 liegen diese bei vollstationärer Pflege im Heim wie folgt:

Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege im Pflegeheim
(§ 43 SGB XI)

Das Bild zeigt eine Tabelle der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege im Pflegeheim. | © Bund der Versicherten e. V.

Was müssen Heimbewohnende selber bezahlen? Wie setzt sich der Eigenanteil fürs Pflegeheim zusammen?

Unterkunft und Verpflegung

Die Pflegesätze und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Pflegeeinrichtung werden im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen zwischen einer Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) vereinbart. Ziel ist es, dass die Pflegeeinrichtung ihren Versorgungsauftrag erfüllen und wirtschaftlich arbeiten kann.

→ Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung liegen im Bundesdurchschnitt seit 1.1.25 bei mtl. 990 Euro*.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen von den Heimbewohnenden selbst getragen werden.

Investitionskosten und Ausbildungskosten

Zusätzlich müssen Pflegeheimbewohnende sich auch an den individuellen Ausbildungs- und Investitionskosten des Pflegeheims beteiligen. Das sind die Kosten, die dem Pflegeheim für die Herstellung, Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.

→ Die Investitionskosten betragen im Bundesdurchschnitt mtl. 498 Euro.*

→ Die Ausbildungskosten betragen im Bundesdurchschnitt mtl. 133 Euro.*

* Auswertung Verband Ersatzkassen

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil an den monatlichen Pflegekosten in Pflegeeinrichtungen, der über die Leistungsbeiträge und Zuschüsse der Pflegekasse hinausgeht und der von den Pflegeheimbewohnenden selbst zu zahlen ist. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Er variiert jedoch von Einrichtung zu Einrichtung.

→ Der EEE liegt (ohne Zuschüsse) im Bundesdurchschnitt bei 1760 Euro.*

Allerdings gibt es zwischen den Bundesländern zum Teil erhebliche Unterschiede. Während der EEE (ohne Zuschüsse, inkl. Ausbildungskosten) z.B. in Bremen 2064 Euro beträgt, liegt er in Schleswig-Holstein bei 1493 Euro.

Unterschiede gibt es auch bei den Eigenbeteiligungen: So beträgt die Eigenbeteiligung (EEE + Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten) ohne Zuschüsse in Sachsen-Anhalt 2.679 Euro, in Schleswig-Holstein 3.002 Euro, in Bremen 3.766 Euro.

Mit einem Zuschuss der Pflegekasse kann sich der EEE verringern. Der Zuschuss ist dabei abhängig von der Dauer des Heimaufenthalts..

Er beträgt für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5im ersten Jahr des Heimaufenthalts 15% des EEE.

Ab 12 Monaten 30%

Ab 24 Monaten 50%

Ab 36 Monaten 75%.

Je länger eine pflegebedürftige Person also im Heim lebt, desto höher ist der Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Nach einer vdek-Auswertung betragen die Kosten, die ein pflegebedürftiger Mensch im ersten Jahr seines Heimaufenthaltes selbst zu tragen hat, im Bundesdurchschnitt monatlich 2.948 Euro (inkl. 15% Zuschuss auf den EEE). Sie setzen sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Ohne die 15 Prozent Zuschuss (siehe oben) läge der monatliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr bei 3.248 Euro. 

Ausgabenbelastungen bei Pflegebedürftigkeit absichern

Wie hoch der finanzielle Bedarf im Alter sein wird, lässt sich schwer vorhersagen. Reichen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) oder der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) zusammen mit dem Vermögen und anderen Einkünften wie Altersrenten – nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, müssen Ehepartner*innen sowie Lebensgefährt*innen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person leben, sich an den Pflegekosten beteiligen – sofern es ihre eigene wirtschaftliche Lage erlaubt. Kinder und Eltern müssen sich an den Pflegekosten beteiligen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Kann man beim Sozialamt Antrag auf Kostenübernahme fürs Pflegeheim stellen?

Wenn die eigenen Mittel für das Pflegeheim nicht ausreichen, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Dafür müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt werden – auch von Ehe- oder Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt. Den Antrag können auch Dritte stellen.

Ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll?

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vorgesorgt werden –z.B. durch Zahlung einer vertraglich vereinbarten Geldsumme oder durch Übernahme der Kosten für Pflegemaßnahmen, um so die finanzielle Belastung zu mindern. Außerdem kann so vermieden werden, Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Es gibt verschiedene Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung, von denen die ungeförderte Pflegetagegeldversicherung die meisten Vorteile und den besten Schutz zur Absicherung der Pflegebedürftigkeit bietet. Sie ist flexibel und frei verfügbar.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein vereinbartes Tagegeld. Das Pflegetagegeld wird üblicherweise monatlich ausgezahlt. Die Höhe des Pflegetagegeldes richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und dem Pflegegrad. Das Geld kann frei verwendet werden, ein Ausgabenachweis ist nicht nötig. 

Es gibt verschiedene Pflegetagegeldtarife – zum Beispiel mit festen prozentualen Leistungen – abhängig vom Pflegegrad oder auch mit unterschiedlichen Tagegeldhöhen für ambulante und stationäre Pflegesituationen. Es gibt auch Tarife, bei denen die Tagegeldhöhen für Pflegegrad, stationäre und ambulante Pflege jeweils individuell vereinbart werden können.

Ein Pflegetagegeldtarif sollte mindestens die Vergütung für vollstationäre Pflege und die gesondert in Rechnung gestellten Investitionskosten decken.

Bei stationärer Pflege sollte der Tarif nach BdV-Empfehlung mindestens folgende monatliche Leistungen vorsehen:

Das Bild zeigt eine Tabelle mit der empfohlenen Monatsleistung bei stationärer Pflege | © Bund der Versicherten e. V.

Unser Beratungsteam unterstützt bei der Suche nach dem geeigneten Tarif.

Die Höhe der Prämie für eine Pflegezusatzversicherung hängt vor allem vom Alter, in der Regel auch vom Gesundheitszustand bei Antragstellung ab sowie vom gewählten Leistungsumfang des Tarifs. Steigen die Ausgaben, dürfen die Versicherer die vereinbarten Leistungen nicht kürzen, können jedoch die Beiträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhöhen.

Wer braucht den Versicherungsschutz?

Die Pflegetagegeldversicherung ist dann zu empfehlen, wenn bei einer Pflegebedürftigkeit der Lebensstandard im Alter erhalten, Einkünfte und Vermögen geschützt werden oder Ehe-/Lebenspartner*innen vor möglichen Unterhaltszahlungen bewahrt werden sollen.

Für Eheleute und eheähnliche Lebensgemeinschaften ist die private Pflegetagegeldversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Für Singles ist sie wichtig, wenn der eigene Lebensstandard im Fall der Pflegebedürftigkeit erhalten werden soll.

Wer seinen gewünschten Lebensstandard also nicht allein durch private Altersvorsorge sichern kann, sollte prüfen, inwieweit eine Pflegezusatzversicherung diese Versorgungslücke schließen kann.

Alles Wichtige zu diesem komplexen Thema haben wir im Infoblatt „Pflegezusatzversicherung“ zusammengestellt.

Tipp: Informationen und Antworten auf Fragen zur Pflegeversicherung bekommen Sie über das „Bürgertelefon zur Pflegeversicherung“ des Bundesministeriums für Gesundheit: 030-3406066-02.


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Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.