05.09.2024

Ausbildung und Studium: Wie bin ich krankenversichert?

Welche Krankenversicherung ist die richtige für Studierende und Azubis? Ob über die Eltern mitversichert, in der günstigen studentischen Krankenversicherung oder privat: Hier erfahrst du, worauf es bei der Wahl ankommt.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Studierende können bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über die Eltern versichert bleiben, sofern das monatliche Einkommen 505 Euro (2024) nicht überschreitet.

    • Ist eine Mitversicherung nicht möglich, kannst können sich Studierende günstig in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichern. Bei Nebenjobs muss genauestens auf die Anzahl der Arbeitsstunden geahtet werden, 

  • Auszubildende müssen mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein.

  • Krankenzusatzversicherungen sind oft unnötig.


Wenn du studierst, bist du in den meisten Fällen bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse deiner Eltern mitversichert. Vorausgesetzt dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen beträgt nicht mehr als 505 Euro (2024). Diese Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung kann sich verlängern. Etwa wenn du den freiwilligen Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst ableistest. Ist eine Mitversicherung nicht möglich, kannst du dich günstig in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichern. Auch, wenn deine Eltern privat versichert sind. Denn für Studierende besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am Anfang des Studiums kannst du aber auch von der KVdS befreit werden und in eine Private Krankenversicherung (PKV) gehen. Studierende können dort ganz normale Tarife abschließen. Die Prämien sind jedoch oft (deutlich) höher als der Beitrag für die gesetzliche KVdS. Ausnahme: Wenn deine Eltern verbeamtet sind und dadurch ein Beihilfeanspruch besteht, ist die private Restkostenversicherung meist günstiger. Nach Abschluss des Studiums kannst du grundsätzlich von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Es sei denn, du machst dich anschließend selbständig oder lässt dich verbeamten. Ganz wichtig: Bevor du einen Job anfängst, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

Beitragsfreie Familienversicherung

Beträgt dein regelmäßiges Gesamteinkommen z.B. aus Nebenjobs im Monat insgesamt regelmäßig mehr als monatlich 505 Euro (2024), kannst du als Studierende/r nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung bei deinen Eltern mitversichert bleiben. Dann musst du dich selbst in der beitragspflichtigen KVdS versichern.


GUT ZU WISSEN

Wenn du studieren willst und bis dahin privat versichert bist, kannst du in die gesetzliche Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) wechseln. Befreist du dich von der gesetzlichen KVdS und versicherst dich privat, kommst du während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Die Befreiung kann für die Dauer des Studiums sinnvoll sein, wenn z. B. deine Eltern verbeamtet sind und dadurch ein Beihilfeanspruch besteht. Die private Restkostenversicherung ist dann meistens günstiger als die gesetzliche KVdS. Das ändert sich aber, wenn während des Studiums der Kindergeldanspruch deiner Eltern wegfällt. Denn dann muss der Vertrag auf hundertprozentigen Versicherungsschutz umgestellt werden. Die Folge ist ein entsprechend hoher Beitrag, meistens über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse. Generell kannst du in der KVdS nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Mitglied sein. Danach hast du aber die Möglichkeit, dich freiwillig weiterzuversichern. Wenn du von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche wechselst, kann dein bestehender Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung umwandelt werden. Das bedeutet: Du bekommst nach der Ausbildung problemlos den gleichen Tarif wie vorher – ohne Gesundheitsprüfung.


Krankenversicherung der Studenten

Du kannst dich günstig in der KVdS versichern, wenn du dein Studium vorrangig behandelst. Das heißt, dass du während des Semesters grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dann wirst du trotz Nebenjobs als Studierende/r eingestuft. Wie viel du dafür bekommst, spielt keine Rolle. Auch bei Jobs am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden kann das Erscheinungsbild als Studierender noch gewahrt sein.

Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche – unbefristet – arbeitest oder dein Job länger als 26 Wochen befristet ist, giltst du nicht mehr als Student/in. Dann wirst du wie ein Arbeitnehmer*in behandelt und musst Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Liegt dein Verdienst zwischen 538,01 bis maximal 2.000 Euro, fallen aber nur reduzierte Beiträge an. Ab 2.000,01 Euro bist du voll beitragspflichtig.

Mehr arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen ok:

Während der vorlesungsfreien Zeiten darfst du mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch, wenn du an nicht mehr als 20 Wochenstunden – während des Semesters – arbeitest, in den Semesterferien aber mehr und danach wieder auf nicht mehr als 20 Stunden reduzierst. Auch verbleibst Du in der KVdS, wenn du während der Vorlesungszeit zwar mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest, das Beschäftigungsverhältnis aber von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle.

Azubis in der GKV

Als Azubi musst du dich mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Denn: So gering die Ausbildungsvergütung auch sein mag, sie gilt als sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Das gilt auch, wenn du dich für ein duales Studium entscheidest. In welche gesetzliche Kasse du gehen willst, kannst du selbst bestimmen. Aber lass dir nicht zu viel Zeit bei der Auswahl. Kannst du deinem zukünftigen Arbeitgebenden bis kurz vor Ausbildungsbeginn keinen Versicherungsnachweis einer GKV vorlegen, kann er sie bestimmen. Der Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Er beträgt immer einen bestimmten Prozentsatz der Ausbildungsvergütung – 2024 sind es 14,6 Prozent, zzgl. einem Zusatzbeitrag, wenn die gewählte Krankenkasse ihn erhebt. 2024 liegt er durchschnittlich bei 1,7 Prozent. Du und dein Arbeitgeber, ihr tragt von dem einheitlichen Beitragssatz sowie vom individuellen Zusatzbeitrag der Kasse jeweils die Hälfte. Neben einer einheitlichen Grundversorgung bieten die gesetzlichen Kassen unterschiedliche Zusatzleistungen, z. B. Zuschüsse zum Training im Fitnesscenter oder sie bezahlen Homöopathie-Behandlungen oder besondere Schutzimpfungen. Es lohnt sich, diese Leistungen vorab zu vergleichen.

GUT ZU WISSEN Studierende, von denen ein Elternteil verbeamtet ist, müssen in der privaten Krankenversicherung (PKV) meist weniger als den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende (KVdS) zahlen. Studierende in dualen Studiengängen müssen gesetzlich krankenversichert sein

Krankenzusatzversicherungen

Krankenzusatzversicherungen kannst du dir meist sparen. Allenfalls eine Krankenhauszusatzversicherung könnte interessant sein, wenn du Wert auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung legst. Auch auf eine private Zahnzusatzversicherung können junge Menschen in der Regel verzichten. Vor allem, weil bei den meisten Zahnzusatztarifen unterm Strich trotzdem noch eine Restzahlung übrigbleibt.


BdV-TIPP

Wenn du während des Studiums in die PKV wechseln willst, lass dich vorher unbedingt neutral und unabhängig über die Vor- und Nachteile beraten. Bei der gesetzlichen Studentischen Krankenversicherung (KVdS) ist eine Kasse empfehlenswert, die keinen oder nur einen geringen monatlichen Zusatzbeitrag verlangt. Achte bei der Kassenwahl auf Leistungsunterschiede, z. B. flächendeckende Präsenz durch Geschäftsstellen, telefonische Erreichbarkeit, zusätzliche Beratungsleistungen (persönliche Beratung zu Hause) und die Gesundheitsförderung durch Kursangebote. Auch beim Angebot von Mehrleistungen wie Hospiz-Zuschuss, verbesserter häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfen-Regelung oder Schutzimpfungen gibt es Unterschiede. Lass dich bei einem Abbruch des Studiums möglichst wieder beitragsfrei in der Familienversicherung deiner Eltern versichern. Achte darauf, die für Studierende geltenden Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen nicht zu überschreiten. Sonst wirst du als Arbeitnehmer*in versicherungspflichtig – mit Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Frage im Zweifel bei deiner Krankenkasse nach.


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Sarah Sperling | © Achenbach 2021

Über mich

Ich bin Sarah und verstärke das Presseteam des BdV als Redakteurin. Neben meiner schreibenden Tätigkeit für die interne als auch externe Kommunikation mache ich Web-Controlling und setze mich mit SEO-Maßnahmen auseinander. Zuvor war ich knapp acht Jahre lang als Journalistin für verschiedene Fachmedien, insbesondere aus dem Marketing-und Wirtschaftsbereich, tätig. Privat begeistere ich mich für Verbraucherschutzthemen und habe mich in meinem politikwissenschaftlichen Studium vorzugsweise mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen auseinandergesetzt. Im BdV möchte ich mich gemeinsam mit dem tollen Team für die Rechte der Versicherten einsetzen, ihnen zu sinnvollen Entscheidungen verhelfen und dank der Arbeit unserer hausinternen Strategen unfaire Klauseln öffentlich machen.