Privathaftpflichtversicherung: Fünf Kriterien für den richtigen Vertrag

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungsverträgen. Alle sollten sie haben, um sich vor existenzbedrohenden Ansprüchen Dritter zu schützen. Doch bei der Auswahl eines passenden Tarifs gilt es, bestimmte Kriterien zu beachten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Pauschale Deckungssumme mindestens 15 Millionen Euro für Schäden
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Forderungsausfalldeckung: Schutz, wenn der Schädiger keine eigene Versicherung hat, ohne Mindestschadenhöhe oder Selbstbehalt.
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Weltweiter Versicherungsschutz: Deckung für Schäden im In- und Ausland.
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Internetschäden: Mindestens 5 Millionen Euro für Schäden durch elektronische Datenübermittlung.
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Schlüsselverlust: Mindestens 20.000 Euro für den Verlust fremder Schlüssel, idealerweise auch für berufliche Schlüssel.
Der BdV hat fünf Punkte für die Auswahl eines guten Versicherungsvertrages in dieser Sparte zusammengestellt:
1. Pauschale Deckungssumme
Die pauschale Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sollte mindestens 15 Mio. Euro betragen.
2. Forderungsausfalldeckung
Diese Erweiterung ist unverzichtbar. Eine Forderungsausfalldeckung bietet Versicherungsschutz, wenn Sie von einer dritten Person geschädigt werden und diese keine eigene Deckung über eine eigene Privathaftpflichtversicherung erhält sowie selbst auch nicht zahlen kann.
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Die Forderungsausfalldeckung sieht keine Mindestschadenhöhe und keinen gesonderten Selbstbehalt vor und gilt bis zur vereinbarten Deckungssumme,
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Schäden aus der Eigenschaft der schädigenden Person als Tierhalter*in sind mitversichert,
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der eigene Versicherer kommt innerhalb der Forderungsausfalldeckung auch für vorsätzlich verursachte Schäden auf und zusätzlich ist auch die rechtliche Durchsetzung entsprechender Ansprüche mitversichert (aktiver Rechtsschutz). Der letzte Punkt ist entbehrlich, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben.
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3. Weltweiter Versicherungsschutz
Die gesetzliche Haftung aus Schäden im inner- und außereuropäischen Ausland, die aufgrund eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes eintreten, sollte mitversichert sein.
4. Internetschäden
Die Schädigung einer dritten Person aufgrund des Austausches, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, sollte bis zu einer Schadenhöhe von mindestens 5 Mio. Euro mitversichert sein.
5. Schlüsselverlust
Der Verlust fremder privater und fremder Schlüssel, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit überlassen wurden, sollte mindestens mit 20.000 Euro versichert sein.
Ideal ist es, wenn auch der Verlust beruflicher oder dienstlicher Schlüssel mitversichert ist.
Alle K. o.-Kriterien, die der BdV für einen guten Versicherungsvertrag für wichtig hält und welche Besonderheiten es beispielsweise für Familien zu beachten gibt, können Interessierte im Infoblatt nachlesen.