Wenn Geliehenes zu Bruch geht
In der aktuellen Situation, in der Schüler*innen Leihgeräte für den Online-Unterricht nutzen, stellen sich viele Eltern die Frage: Was passiert, wenn das geliehene Gerät, wie ein Laptop, beschädigt wird? Wer übernimmt die Kosten? Hier erfahren Sie, welche Versicherungen für Schäden an Leihgeräten zuständig sind und was Sie tun können, um sich abzusichern.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Haftung: Eltern haften nur für selbst verschuldete Schäden; im Zweifel ist die Klärung durch Jurist*innen nötig.
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Privathaftpflichtversicherung: Deckt in der Regel keine Schäden an geliehenen Geräten ab.
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Versicherungsbedingungen: Einige Versicherer bieten bis zu einer bestimmten Summe Schutz für Schäden an geliehenen Gegenständen.
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Schulversicherungen: Schulen können ALL-RISK Elektronikversicherungen für Leihgeräte haben; Eltern sollten nachfragen.
…. wer zahlt dann? Das dürfte in diesen Zeiten viele Eltern interessieren, denn Leihgeräte für den Online-Unterricht der Schulen sind zu Corona-Zeiten mittlerweile zu Hauf in privaten Haushalten unterwegs.
Gibt es eine Versicherung, die den Schaden übernimmt, falls das lernende Kind doch einmal den Laptop fallen lässt?
Eines vorweg: Für Schäden haftet man nur, wenn man sie auch verschuldet hat. Das klären im Zweifel die Juristinnen und Juristen, auch diejenigen der Versicherungen. Aber an welche Versicherung wendet man sich?
Als erstes könnte man auf den Gedanken kommen, dass die eigene Privathaftpflichtversicherung gefragt ist. Doch leider weit gefehlt: Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden an geliehenen Gegenständen regelmäßig aus, da geliehene Sachen eigenen Sachen gleichgestellt sind. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist aber nicht der Ersatz für die Beschädigung eigener Sachen.
Ein Blick in die Bedingungen
Dennoch lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn zahlreiche Versicherer haben in ihren Policen aufgenommen, dass sie leisten, wenn geliehene, gemietete oder geleaste Dinge beschädigt werden oder verloren gehen. Meist aber nur bis zur einer bestimmten Summe, aber immerhin.
Daher unser Rat: Schauen Sie einmal in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen bei ihrem Versicherer an, wie es um die Mitversicherung geliehener Dinge wie den Laptop ausschaut.
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Haftung beim Unzug: Was passiert bei Schäden und wer haftet?
Und die Schule?
Eine andere Variante ist jedoch auch, dass die Schule für alle Leihgeräte eine ALL-RISK Elektronikversicherung abschließt. Die Versicherung leistet dann eine Entschädigung
"für unvorhergesehen eintretende (nicht vorsätzliche) Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache sowie bei Abhandenkommen der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung".
Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Schule nach, ob ein solcher Vertrag besteht, wenn Sie sich einen Laptop fürs sogenannte Homeschooling ausleihen.
Dann bleibt mir nur noch, uns allen gute Nerven für die kommenden „Homeschooling“-Arien zu wünschen – und bleiben Sie gesund!