Kfz-Versicherung – So gelingt der Wechsel
Alle Jahre wieder kommt sie, die Hochsaison für Wechselwillige in der Kfz-Versicherung. Wer sich nicht ohnehin den 30. November rot im Kalender angestrichen hat, der wird durch Berichte in Radio, Zeitung und TV an den Stichtag erinnert. Zu Recht, denn oftmals können Versicherungsnehmer*innen durch einen Tarifwechsel ordentlich sparen und von besseren Bedingungen profitieren. Doch damit der Wechsel gelingt, gilt es einiges zu beachten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Wechselzeitraum: Kündigung der Kfz-Versicherung ist in der Regel bis zum 30. November möglich.
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Bedingungen prüfen: Vor dem Wechsel sollten Versicherungsnehmer die Leistungen und Prämien sorgfältig vergleichen.
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Kündigungsfristen: Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Anbieter eingehen.
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Schadenfreiheitsklasse: Alte Anbieter geben Vertragsverlauf weiter; Schäden können die Einstufung negativ beeinflussen.
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Kündigungsprozess: Kündigung schriftlich (Post, Fax, E-Mail) einreichen; Bestätigung des Anbieters anfordern.
Auf dem Markt für Kfz-Versicherungen ist der Wettbewerbsdruck für die Anbieter hoch und die Auswahl groß. Das sind gute Voraussetzungen für Verbraucher*innen. Denn Jahr für Jahr aktualisieren viele Versicherungsunternehmen ihr Tarifangebot – die neuen Tarife haben häufig bessere Bedingungen und sind teilweise zu günstigeren Prämien zu haben. Um von dieser Entwicklung zu profitieren, müssen Kfz-Versicherungsnehmer*innen oftmals nicht einmal den Anbieter wechseln, sondern können in einen neuen Tarif des bisherigen Versicherers umsteigen.
Tipp: Ein Wechsel in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn beispielsweise ein Rabattschutz vereinbart und in Anspruch genommen wurde. Denn bei einem Versicherungswechsel werden solche Einschlüsse oder auch Sondereinstufungen vom neuen Anbieter häufig nicht berücksichtigt und es erfolgt eine schlechtere Schadenfreiheitseinstufung als beim Vorversicherer.
Wann kann man die Kfz-Versicherung kündigen?
Wechselwillige Kfz-Versicherungsnehmer*innen sollten zunächst einmal in ihren Unterlagen prüfen, zu welchem Termin sie ihren Versicherungsvertrag kündigen können. Damit der Vertrag ordentlich gekündigt ist, muss die Kündigung dem Kfz-Versicherer bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres vorliegen. Der Stichtag 30.11. ist also nur dann relevant, wenn beim eigenen Vertrag Versicherungsjahr und Kalenderjahr (01.01.) identisch sind.
Außerdem kann nach einem versicherten Schadenfall, wenn das Fahrzeug verkauft wird oder wenn der Versicherer die Prämie ohne eine Leistungsverbesserung erhöht, gekündigt werden. Auch hier sind Fristen einzuhalten.
Was ist beim vergleichen von Kfz-Versicherungen zu beachten?
Wer ohne genaue Prüfung in einen günstigen Tarif wechselt, kann spätestens im Schadenfall ein böses Erwachen erleben, wenn das eingetretene Risiko nicht ausreichend oder gar nicht versichert ist. Verbraucher*innen sollten nicht nur auf die Prämie achten, sondern sich auch die Leistungen genau anschauen.
Folgende Kriterien sollte ein guter Kfz-Versicherungsvertrag mindestens erfüllen: In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme pauschal mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der vereinbarte Haftpflichtschutz gilt auch für ein im Ausland gemietetes Fremdfahrzeug (sogenannte Mallorca-Police). In der Kaskoversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Über die erweiterte Wildschadenklausel sind Schäden durch Tiere aller Art versichert. Auch Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung sowie deren Folgeschäden sind mitversichert – zumindest bis 3.000 Euro.
Anbieterwechsel mit schadenbelastetem Vertrag: Die bisherige Versicherungsgesellschaft bestätigt dem Nachversicherer immer den Vertragsverlauf. Anhand dieser Informationen stuft der Nachversicherer den Neukunden in eine Schadenfreiheitsklasse ein. Hat es im laufenden Versicherungsjahr einen Schaden gegeben, verringert sich der Schadenfreiheitsrabatt gemäß Rückstufungstabelle. Diese Tabelle kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Unter Umständen kann ein Versichererwechsel so zu einer schlechteren Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes führen. Sondereinstufungen und Einschlüsse – wie beispielsweise der Rabattschutz –werden vom neuen Versicherer häufig nicht berücksichtigt. Verbraucher*innen sollten daher vor einem Wechsel bei Ihrem Versicherer erfragen, welche SF-Klasse übernommen werden kann und diese Angabe beim Tarifvergleich berücksichtigen.
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Wie läuft der Kfz-Versicherungswechsel ab?
Bei Vertragsschluss gilt es, auf die korrekte Beantwortung der Antragsfragen zu achten. Alle Fragen des Versicherers müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch Änderungen, die nach Vertragsschluss eintreten – wenn beispielsweise mehr Kilometer gefahren werden als angegeben – sollten unverzüglich gemeldet werden, sonst drohen Vertragsstrafen.
Wichtig ist, dass Versicherte den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag erst dann kündigen, wenn sie ganz sicher sind, dass der neue Tarif den benötigten Schutz bietet. Sind alle Angebote verglichen und ein besserer Tarif gefunden, sollten Verbraucher*innen zunächst den Vertrag mit dem neuen Versicherer abschließen und erst dann den Vertrag beim bisherigen Versicherer kündigen.
In dem Kündigungsschreiben sollten das Autokennzeichen, die Nummer des Versicherungsvertrages und der Kündigungszeitpunkt genannt werden. Zudem sollte der Versicherer aufgefordert werden, die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt des Vertrages schriftlich zu bestätigen. Häufig müssen die Kündigungsschreiben eine Originalunterschrift enthalten. Die Kündigung sollte dann per Post, Fax oder eingescannt via E-Mail geschickt werden. Verbraucher*innen können die Erfordernisse bei ihrem Versicherer erfragen.
Wird nicht der Anbieter, sondern nur der Tarif gewechselt, gestaltet sich der Übergang natürlich unkomplizierter.