17.06.2022

E-Bikes vor Profi-Knackern schützen

Hochwertige E-Bikes werden immer beliebter und verkaufen sich laut Zweirad-Industrie-Verband auf Rekordniveau. So lag der Absatz an Fahrrädern und E-Bikes im Jahr 2020 mit 5,04 Millionen Stück rund 17 Prozent höher als im Jahr zuvor. Der Anteil von E-Bikes am Gesamtabsatz betrug dabei 38,7 Prozent. Doch wie sichern Fahrradbegeisterte ihre Elektro-Drahtesel am besten ab?


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Hausratversicherung versichert ausschließlich E-Bikes oder Pedelecs mit maximal 25 km/h mit.

  • Fahrradversicherung: Kann sinnvoll sein, bietet oft zusätzlichen Schutz wie Reparatur und Pannenhilfe, speziell in Diebstahl-Hochrisikogebieten.

  • Schlossanforderungen: Versicherungen zahlen nur bei richtig gesichertem E-Bike; bestimmte Schlossarten sind oft vorgeschrieben.

  • Privathaftpflicht: Schützt bei Schäden, die mit einem E-Bike verursacht werden. Allerdings müssen besondere Bestimmungen beachtet werden.

  • S-Pedelecs: Schnellere E-Bikes (bis 45 km/h) benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen.


Wichtig ist, sein Elektrofahrrad zuvor korrekt zu klassifizieren. Dabei kommt es vor allem auf die Höchstgeschwindigkeit an, die der elektronische Untersatz maximal erreicht. Während E-Bikes auf 20 bis 45 km/h kommen, erreichen Pedelecs, die für ‚Pedal Electric Cycle‘ stehen und unter deren Kategorie die meisten Elektrofahrräder fallen, maximal 25 km/h. Eine Ausnahme sind S-Pedelecs, deren Höchstgeschwindigkeit bei ebenfalls 45 km/h liegt.

Wie sichern Fahrradbegeisterte ihre Elektro-Drahtesel am besten ab?

Die Hausratversicherung versichert ausschließlich E-Bikes oder Pedelecs mit maximal 25 km/h mit. Allerdings ist das teure Gefährt zunächst nur bei Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Raum wie dem Keller oder der Wohnung abgesichert. Da ein solcher Diebstahl eher selten vorkommt, ist es ratsam, einen extra Fahrraddiebstahlschutz in die Hausratversicherung zu integrieren. In vielen Fällen ist die abschließbare Höhe aber begrenzt. Hat man beispielsweise eine Versicherungssumme von 100.000 Euro versichert und der Betrag für Fahrraddiebstahl ist auf zehn Prozent der Versicherungssumme gedeckelt, erstattet der Versicherer für einen Verlust maximal 10.000 Euro. Außerdem sollte man die Kaufbelege für den Fall eines Diebstahls gut aufbewahren. Wer sich doppelt absichern will, kann sein E-Bike oder Pedelec auch bei der Polizei registrieren und sich einen Fahrradpass ausstellen lassen.

Ebenfalls möglich ist der Abschluss einer separaten Fahr­radversicherung. Dieser kann zum Beispiel in Großstädten sinnvoll sein, in denen viele Langfinger unterwegs sind. Denn während die Prämie für eine Hausrats-Police bei einem erhöhten Diebstahlrisiko im Wohnort bei einigen Versicherern stark ansteigt, kann man mit einer separaten Fahrradversicherung teilweise günstiger davonkommen. Oftmals bieten die Versicherer hier auch weitere Leistungen wie Reparatur-Schutz oder eine Pannenhilfe.

Auf das richtige Schloss kommt's an

Ganz gleich, welche Option man wählt: Bei beiden Versicherungsvarianten ist Vorsicht geboten. Denn Versicherungen zahlen bei sogenanntem einfachen Diebstahl nur, wenn das E-Bike entsprechend gesichert war. In den Versicherungsbedingungen sind daher häufig Vorgaben zu Schlossformen wie Bügel- oder Faltschlösser sowie Angaben zu Sicherheitslevels enthalten. Wird das E-Bike stibitzt und war es unzureichend gesichert, zahlt die Versicherung keinen Cent.

Doch was passiert, wenn man bei einer Fahrt mit dem neuen E-Bike oder Pedelec einer anderen Person Schaden zufügt? In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung. Sie kommt nicht nur finanziell für Schäden auf, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Allerdings müssen bei elektrounterstützten Fahrräder ähnlich wie bei der Hausratversicherung besondere Bestimmungen beachtet werden. Am einfachsten ist die Absicherung von Pedelecs. Sie sind beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen, sofern sie folgende technische Voraussetzungen erfüllen:

- Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung des Fahrenden max. 6 km/h;
- Der E-Motor läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) und
- Der E-Motor schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab.

Komplizierter wird es bei E-Bikes, die 45 km/h erreichen. Sie dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Ähnlich sieht es beim S-Pedelec aus, das sogar als Kleinkraftrad kategorisiert wird und für das ebenfalls ein Mofa-Führerschein erforderlich ist. Wer sich also ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt einen Kfz-Haftpflichtschutz und damit ein Versicherungskennzeichen, über das die/der Fahrer*in dann haftpflichtversichert ist.

Was bei der Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung zu beachten ist, erläutert das BdV-Infoblatt "Hausratversicherung".

E-Bikes vor Profi-Knackern schützen - so geht´s!  | © Canva

Sarah Sperling | © Achenbach 2021

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Ich bin Sarah und verstärke das Presseteam des BdV als Redakteurin. Neben meiner schreibenden Tätigkeit für die interne als auch externe Kommunikation mache ich Web-Controlling und setze mich mit SEO-Maßnahmen auseinander. Zuvor war ich knapp acht Jahre lang als Journalistin für verschiedene Fachmedien, insbesondere aus dem Marketing-und Wirtschaftsbereich, tätig. Privat begeistere ich mich für Verbraucherschutzthemen und habe mich in meinem politikwissenschaftlichen Studium vorzugsweise mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen auseinandergesetzt. Im BdV möchte ich mich gemeinsam mit dem tollen Team für die Rechte der Versicherten einsetzen, ihnen zu sinnvollen Entscheidungen verhelfen und dank der Arbeit unserer hausinternen Strategen unfaire Klauseln öffentlich machen.


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