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30.04.2024
Rund 70 Teilnehmer*innen aus Wissenschaft, Politik, Verbraucherschutz und Versicherungswirtschaft diskutierten am 25. und 26. April 2024 auf der 34. Wissenschaftstagung zum Thema „Künstliche Intelligenz – was kommt auf Versicherte zu?“ in unseren Räumen in Hamburg-Bahrenfeld.
„Die KI entwickelt sich rasant weiter. Das birgt sehr viele Chancen für die Branche und die Versicherten, aber eben auch Risiken. Unsere Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass bei allen neuen Möglichkeiten, die die Technologie bietet, die Verbraucherinteressen nicht ins Hintertreffen geraten.
Neben der Datenschutzthematik werden wir uns unter anderem mit ethischen Fragestellungen beschäftigen und ausloten müssen, welche regulatorischen Maßnahmen künftig nötig sein werden“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.
Wir danken allen Referent*innen und Teilnehmer*innen für die spannenden Vorträge, den konstruktiven Austausch und die angeregten Diskussionen zum Thema KI.
Grund für eine Kündigung können auch Beitragsschulden sein, doch eine sofortige Kündigung ist nicht zu befürchten. Laut dem Bund der Versicherten (BdV) kann der Versicherer erst kündigen, wenn "er unter Einhaltung strenger gesetzlicher Voraussetzungen eine Frist zur Zahlung der ausstehenden Prämien gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist"
12.05.2023
Anja Käfer-Rohrbach @gdv_de : Wir diskutieren politisch noch nicht genug über Prävention. Ein Gesamtkonzept ist wi…
Wir freuen uns schon riesig auf unsere Wissenschaftstagung am kommenden Donnerstag und Freitag., zum Thema KI.
Wir haben unseren Vorstandssprecher Stephen Rehmke dazu interviewt, was die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.
18.04.2024
Auch das noch – seit Jahren zahlen Sie pünktlich die Versicherungsprämie und wenn Sie sie brauchen, zögert der Versicherer seine Leistung ewig heraus. Oder noch schlimmer: Er weigert sich gleich ganz zu zahlen. Was Sie tun können, um an Ihr Geld zu kommen:
12.05.2023
Prof. Gert G. Wagner: Wenn keine privatwirtschaftliche Lösung möglich ist , muss über eine öffentlich-rechtliche Lö…
16.04.2024
Sonniges Wetter, trockener Asphalt – beste Bedingungen, das Motorrad aus der Garage zu holen. Vor der ersten Tour sollte allerdings der Versicherungsschutz geprüft werden: „Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung sinnvoll. Hier sollten Versicherte auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls achten. Die Vollkaskoversicherung ist teuer und nur für kostspielige Maschinen empfehlenswert“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss. Hier finden Sie die ganze Pressemitteilung zum Thema:
https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/motorradversicherung-teil-oder-vollkasko-was-ist-sinnvoll
Bund der Versicherten e. V. . Gasstr. 18 - Haus 4 . 22761 Hamburg