Aktuelle Pressemitteilungen
Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.
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Servicethemen | 24.11.2020
Advent – Zeit der Lichter und Wohnungsbrände
Download PDF (342.42 KB)BdV erklärt, welche Versicherungsverträge bei Feuerschäden wichtig sind
In der bald beginnenden Vorweihnachtszeit dekorieren viele wieder ihre Wohnungen und Häuser mit Kerzen und auch der Adventskranz wird aufgestellt. Wird hierbei mit echten Kerzen hantiert, kann durch einen Brand erheblicher Schaden entstehen. „Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung kommen klassischerweise für häufig entstehende Schäden auf, die durch einen Brand verursacht werden“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Dennoch sollten brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, denn nicht immer besteht dann noch Versicherungsschutz.“
Servicethemen | 29.10.2020
Richtig versichert in der Einbruchsaison
Download PDF (344.18 KB)BdV gibt Tipps zum richtigen Versicherungsschutz und Verhalten im Schadenfall
Die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Dieser Trend dürfte sich in diesem Jahr auch aufgrund von Homeoffice, Kurzarbeit und Urlaub zuhause als Folgen der Corona-Pandemie fortgesetzt haben. Doch mit der dunklen Jahreszeit steht die diesjährige Einbruchsaison erst noch bevor. Etwas aufatmen kann laut Bund der Versicherten e. V. (BdV) jedoch, wer eine Hausratversicherung besitzt, denn sie ersetzt gestohlene Gegenstände und übernimmt auch die Kosten der Beseitigung von Einbruchspuren. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zudem ihr Hab und Gut auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. So ist im Fall eines Einbruchs die Stehlgutliste schnell erstellt“, sagt Verbraucherschützerin Bianca Boss vom BdV.
Servicethemen | 22.10.2020
Stichtag 30. November: Der Kfz-Versicherungswechsel ist in vollem Gange
Download PDF (342.93 KB)BdV erklärt, was Versicherte beachten sollten
Der Herbst bedeutet nicht nur für Auto-Werkstätten viel Arbeit, sondern auch für Versicherungsgesellschaften. Denn nicht nur Autoreifen werden jetzt gewechselt, sondern gerne auch die Kfz-Versicherung. Wer unzufrieden ist, nutzt jetzt die Chance, zu einem Kfz-Versicherer mit günstigeren Prämien zu wechseln. Denn bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel ist das das Ende des Kalenderjahres, muss die Kündigung beim alten Versicherer vorliegen, damit der Versicherungsvertrag ordentlich gekündigt wird. Doch in dieser Rabattschlacht sollten die Versicherten die Konditionen nicht aus den Augen verlieren. „Billig ist nicht auch automatisch besser. Nicht nur die Prämie, auch die Leistungen müssen stimmen. Man sollte sich daher beim Vergleichen der Tarife Zeit nehmen“, rät Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV).